| |
 |
 |
|
| AGBs | |
Disclaimer |
Übersicht über die anzuwendenen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaltsverzeichnis
|
|
A)
|
|
|
B)
|
|
|
C)
|
|
|
|
1.
|
|
|
|
2.
|
|
|
|
3.
|
|
|
|
4.
|
|
|
|
5.
|
|
|
|
6.
|
|
|
|
7.
|
|
|
|
8.
|
|
|
|
9.
|
|
|
D)
|
|
|
|
1.
|
|
|
|
2.
|
|
|
|
3.
|
|
|
|
4.
|
|
|
|
5.
|
|
|
|
6.
|
|
|
|
7.
|
|
|
|
8.
|
|
|
|
9.
|
|
|
|
10.
|
|
|
|
11.
|
|
|
|
12.
|
|
|
|
13.
|
|
|
E)
|
|
A)
Vorbemerkung
Grundsätze
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit.
Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die
jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
an. Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils
zutreffen, ergibt sich in Abhängigkeit der von Ihnen
gewählten Leistung(en). Hierzu einige Erläuterungen
zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten
Begriffen:
| Veranstalter |
einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer
- mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als
Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug
in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner
werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein
Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das
Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der
Reise sein. |
| Vermittler |
einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die
Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise
vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro
ist in der Regel Vermittler der Reise. |
| Leistungsträger |
ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis
eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc. |
| Reisevertragsrecht |
ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff.
BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise
und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem
Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist
Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte,
Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden. |
| Anbieter |
von nicht unter das Reisevertragsrecht fallenden
Einzelleistungen sind jene Vertragspartner, die Angebote, insbesondere
für
- Beförderungsverträge im Luft-,
Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr,
- Beherbergungsverträge (§§
535 ff, 701 ff. BGB) in Hotels, Ferienwohnungen und -zimmern
u.ä.,
- Ausflüge,
- Mietangebote für Fahrzeuge,
- Versicherungsleistungen, etc.
unterbreiten. |
In Abhängigkeit davon, welche Art der
vorgenannten Leistungen Sie über diese Website
auswählen und buchen, sind die jeweils für diese
Leistungsart geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
des entsprechenden an der Erfüllung des
Vertragsverhältnisses beteiligten Partners Vertragsgrundlage.
Dies können auch mehrere AGB sein, so zum Beispiel im Falle
der Vermittlung von Leistungen durch uns über diese Website
unsere Vermittlungsbedingungen und
die zwischen Ihnen und dem Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen
gebuchten Reise bzw. Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters
bzw. Anbieters.
Soweit wir selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten
Leistungen sind, gelten unsere eigenen Reisebedingungen.
Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw.
Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang
verfügbar gemacht.
B)
Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
C)
Vermittlungsbedingungen
1.
Geltungsbereich
|
| |
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für
unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die
Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend
seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie
andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine
Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung. |
2.
Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
|
| |
| 1. |
Wir treten als Vermittler zwischen dem
Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von
Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und sind nicht
als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes
gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt
oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D)
geregelten Reisebedingungen. |
| 2. |
Die von uns im Internet dargestellten Angebote
stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem
Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande,
wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von
uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die
bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten
zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem
Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem
Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme
des Angebots des Kunden erklärt. |
| 3. |
Wir übernehmen keinerlei Haftung
für die Durchführung der auf der Website
präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und
geben keine Zusicherungen für die Eignung oder
Qualität der auf der Website dargestellten
Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der
jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag
schließt. |
|
3.
Serviceentgelt
|
| |
| 1. |
Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die
Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese
vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben.
Die Höhe der Serviceentgelte entnehmen Sie bitte der
Übersicht der Serviceentgelte. In einzelnen Fällen
sind die Serviceentgelte auch in den Buchungsmasken gesondert
ausgewiesen. |
Übersicht der Serviceentgelte
Es gelten folgende Serviceentgelte:
Bahn
|
| Fahrplanauskünfte |
je Reiseziel |
EUR 3,00 |
Ausstellung von Fahrausweisen (DB-Ticket)
inkl. Platzreservierung
|
| bis zu einen Fahrkartenkauf von 50,- € |
je Fahrausweis |
EUR 5,00 |
| ab einen Fahrkartenkauf von 51,- € |
je Fahrausweis |
EUR 10,00 |
| Fahrausweisrücknahme |
je Fahrausweis |
EUR 10,00 |
| Gruppenfahrscheine |
je
Gruppenfahrschein |
EUR 20,00 |
Fähren
|
| Fahrplanauskunft |
je Reiseziel |
EUR 5,00 |
| Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets |
je Vorgang |
EUR 20,00 |
| Umbuchung/Stornierung von Fährtickets |
je Vorgang |
EUR 20,00 |
Flug
|
| Vertriebs- und Servicepauschale
innerdeutsch/europäisch |
|
|
| bis zu einen Flugpreis von 150,- €
(brutto) |
je Ticket |
EUR 25,00 |
| ab einen Flugpreis von 151,- € (brutto) |
je Ticket |
EUR 45,00 |
| Vertriebs- und Servicepauschale interkontinental |
je Ticket |
EUR 65,00 |
| Zuschlag Papierflugschein |
je Ticket |
EUR 10,00 |
| Rücknahme/Umbuchung von Flugscheinen |
je Ticket |
EUR 15,00 |
| Bestellung von Low-Cost-Flügen |
je Ticket |
EUR 20,00 |
Hotels und Mietwagen
|
| Hotel- und Mietwagenbuchung manuell |
je Vorgang |
EUR 10,00 |
| Hotel- und Mietwagenbuchung manuell |
je Vorgang |
EUR 10,00 |
Visa
|
| Visa-Besorgung (+ Visagebühren, inkl.
Porto) |
je Vorgang |
EUR 25,00 |
Sonstige Entgelte
|
| Ausarbeitung individueller Reiseangebote* |
je Reiseziel |
EUR 25,00 |
| Anmeldung Sitzplätze +
Sondergepäck |
je Vorgang |
EUR 10,00 |
*Verrechnung erfolgt bei Buchung der Reise
Ansonsten gelten die von den Leistungsträgern
oder Veranstaltern veröffentlichten Vorschriften und Entgelte.
Bei Bezahlung der Servicepauschale per Kreditkarte
erheben wir 1% Aufschlag als geringe Kostenbeteiligung zum Disagio.
Alle Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer von 19%.
Soweit für die von Ihnen gewünschte
Leistung hier kein Serviceentgelt benannt ist, achten Sie bitte auch
auf in den Buchungsmasken ausgewiesene Serviceentgelte.
| 2. |
Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den
Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort
fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der
Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte
Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es
sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart. |
|
4.
Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
|
| |
Für das Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort
vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw.
Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese
Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und
verfügbar gemacht. Darin können z. B.
Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit,
Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere
Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet sich,
sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren
Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch
Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die
Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar
gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht
berufen. |
5.
Pflichten des Kunden
|
| |
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns
gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist
Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft,
entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem
Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns
möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben
Ansprüche aus deliktischer Haftung. |
6.
Versicherungen
|
| |
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige
Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen,
insbesondere
- einer Reiserücktrittskostenversicherung
und/oder einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
- Reisegepäckversicherung,
- Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der
Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt
ausschließlich dem Kunden. |
7.
Zahlung des Preises
|
| |
| 1. |
Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in
Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen,
geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur
Einziehung uns zustehender Serviceentgelte. |
| 2. |
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen
Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir
Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen,
so dürfen wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen
auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in
einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach
Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis
zu 20% des Reisepreises. |
| 3. |
Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Entgelte,
die uns oder dem Veranstalter bzw. Anbieter in Bezug auf eine Buchung
mit Kreditkarte oder per Banklastschrift entstehen, zusätzlich
zu berechnen. Der Kunde wird über entsprechende Entgelte
benachrichtigt. Wir behalten uns vor, etwaige
Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei
Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen. |
|
8.
Haftung
|
| |
| 1. |
Wir haften nicht für den
Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur
dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt
vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und
Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die
sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte
Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit
erteilter Auskünfte besteht gemäß
§ 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. |
| 2. |
Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang
bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website
verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten,
insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine,
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell,
vollständig und richtig sind. |
| 3. |
Wir übernehmen keinerlei Gewähr
für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden
Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich
gesetzliche Haftungsgründe. |
| 4. |
Im Übrigen haften wir bei
Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur
in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften
und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten). |
| 5. |
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung von uns auf vertragstypische und
vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen
Wert der gebuchten Leistung begrenzt. |
| 6. |
Wir haften nicht für den nicht von uns
zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen
auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine
Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website
präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar.
Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung
zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder
unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und
branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist
die Haftung von uns für das Kennenmüssen solcher
Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beschränkt. |
| 7. |
Ansprüche des Kunden aus dem mit dem
Veranstalter bzw. Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind
vom Kunden - unter Wahrung der dafür vorgesehenen Fristen -
allein beim Veranstalter bzw. Anbieter in der dafür
vorgesehenen Form geltend zu machen. |
|
9.
Ausschlussfrist und Verjährung
|
| |
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der
Geschäftsbesorgung/ Vermittlung durch uns hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
vermittelten Leistung gegenüber uns geltend zu machen. Mit
Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung
verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber
uns in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
vermittelten Leistung. |
D)
Reisebedingungen
Vorbemerkung:
|
| |
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden
Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden,
in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des
§ 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere
auch die im Teil A) Vorbemerkungen
niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen
die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt. |
1.
Abschluss des Reisevertrages
|
| |
| 1. |
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als
Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür vorgesehenen
Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den Fällen, in denen
dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der
Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann
die Anmeldung in der dort benannten Form auch schriftlich,
mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. Email
erfolgen. |
| 2. |
Die von uns im Internet oder in sonstigen der
Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen
dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch
für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. |
| 3. |
Eventuell von uns erklärte
Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße
Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben),
stellen keine Annahme des Angebotes dar. |
| 4. |
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in
der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch
übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir die
Reisebestätigung zur Verfügung. |
|
2.
Leistungen sowie Leistungsänderungen
|
| |
| 1. |
Allein maßgeblich für die vom
Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung im
Internet und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere
Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der
dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit
Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen
Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird.
Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene
zusätzliche Vereinbarungen. |
| 2. |
Änderungen und Abweichungen wesentlicher
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. |
| 3. |
Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. |
| 4. |
Wir sind verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. |
| 5. |
Im Falle einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen. |
|
3.
Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
|
| |
| 1. |
Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach
Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3
BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung
fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in
Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf
den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor
Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus
dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann. |
| 2. |
Dauert die Reise nicht länger als 24
Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines
verlangt werden. |
| 3. |
Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn
sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus
zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht
möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre
Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten
geeigneter Weise übermitteln. |
|
4.
Preiserhöhung
|
| |
| 1. |
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
| 1. |
Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: |
|
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen. |
|
b) In anderen Fällen werden die
vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können
wir vom Reisenden verlangen. |
|
| 2. |
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden. |
| 3. |
Eine Erhöhung ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. |
| 4. |
Im Fall einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine
Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis zum 21.
Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir
in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. |
| 5. |
Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu
machen. |
|
5.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und
Umbuchung
|
| |
| 1. |
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter
verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor
Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von
ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch
unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen: |
a) bei Flugpauschalreisen:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
- ab Nichtantritt 75%
b) bei Kreuzfahrten:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c) Ferienhäusern,
Ferienwohnungen und Appartements:
- zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
- dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
- dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
| 2. |
Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns
nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. |
| 3. |
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. |
| 4. |
Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein
Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden
pauschal EUR 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro
Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung
grundsätzlich ausgeschlossen. |
|
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
|
| |
Bei nicht in Anspruch genommenen
ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen
vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden
Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. |
7.
Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des
Reisenden
|
| |
Wir können nach dem Antritt der Reise den
Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten
wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von
unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. |
8.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
|
| |
| 1. |
Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl
können wir nur dann zurücktreten, wenn |
|
a) in der Reiseausschreibung der betroffenen
Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor
Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden
zugegangen sein muss, benannt wurde und |
|
b) auf diese Angaben in der
Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde. |
| 2. |
Ein Reiserücktritt muss
spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim
Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, erfolgt die Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich. |
| 3. |
Wird die Reise wegen des Rücktritts
nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung
unverzüglich zurückerstattet. |
|
9.
Beschränkung der Haftung
|
| |
| 1. |
Die vertragliche Haftung des Veranstalters
für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, |
|
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder |
|
b) soweit der Veranstalter für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. |
| 2. |
Für alle gegen den Veranstalter
gerichteten Schadenersatzansprüche aus deliktischer Haftung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem
Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt. |
| 3. |
Der Veranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und
zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie
für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
des Veranstalters sind. |
| 4. |
Der Veranstalter haftet jedoch |
|
a) für Leistungen, welche die
Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der
Reise beinhalten, |
|
b) wenn und insoweit für einen Schaden
des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden
ist. |
|
10.
Mitwirkungspflichten des Kunden
|
| |
| 1. |
Sie sind verpflichtet, bei
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. |
| 2. |
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine
örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns
direkt zu richten. |
| 3. |
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform
empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die
Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die
Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist
oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben,
behält der Reisende den Anspruch auf
Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den
auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse
waren. |
| 4. |
Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen
Mangel nicht anzuzeigen, so stehen Ihnen Ansprüche nicht zu.. |
| 5. |
Schäden oder
Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und
Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter
unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch
binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei
Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der
Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21
Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden
zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. |
|
11.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
|
| |
| 1. |
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist. Dies gilt jedoch nicht für die Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei
Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit
Flügen gemäß Ziffer 9.5. Diese sind bei
Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach
Aushändigung, zu melden. |
| 2. |
Die vertraglichen Ansprüche des Kunden
wegen Mängeln der Reise nach §§ 651c bis
651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den
Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. |
| 3. |
Ansprüche aus unerlaubter Handlung
unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. |
|
12.
Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
|
| |
| 1. |
Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die
Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei
unseren Auskünften gehen wird davon aus, dass keine
Besonderheiten in der Person des Reisenden bzw. eines Mitreisenden
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit etc.) oder
Umstände vorliegen, die für die sachgerechte Auskunft
bekannt sein müssen. |
| 2. |
Wir haften nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist. |
| 3. |
Der Kunde ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und
Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder
falsch unterrichtet wurde. |
| 4. |
Der Reisende sollte sich zusätzlich
über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken
eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt
bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten. |
|
13.
Informationspflicht zur Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
|
| |
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter
verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht
die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist
zunächst die wahrscheinlich durchführende
Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu
informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft
feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft
hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich
hierüber zu informieren. Die Informationen über die
ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005
begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die
Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten
Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine
entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es
in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem
Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich
vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005
veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“
unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
abrufbar. |
|
|
|
 |
|